Richtlinien für umweltverträgliches Handeln
  • Umweltfolgenabschätzung der touristischen Erschließung während der gesamten Projektdauer – inklusive der Entwurfs- und Planungsphase – um negative Auswirkungen zu minimieren und die positiven zu maximieren.

  • Nachhaltige Ressourcenverwendung, Reduzierung von Verschwendung und übermäßigem Verbrauch.

  • Nachhaltige Gestaltung der natürlichen Vielfalt und, wo sinnvoll, Wiederherstellung; Berücksichtigung von Art und Größenordnung touristischer Aktivitäten im Hinblick auf Umweltverträglichkeit. Respekt vor dem Recht auf Unversehrtheit von gefährdeten Ökosystemen und Landschaftsschutzgebieten.

  • Förderung von Bildung und Schaffung von Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung – für alle Beteiligten.

  • Erweiterung der Verantwortungsbereiche aller Beteiligten, Sicherstellen von optimalen Arbeitsabläufen, Beratung durch Umwelt- und Naturschutzexperten zu diesem Zweck.



Grundsätze auf Basis der Cape Town Declaration. Die Cape Town Conference on Responsible Tourism in Destinations wurde im Vorfeld des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung als Nebenveranstaltung In Johannesburg im Jahre 2002 abgehalten. Daran nahmen 280 Abgeordnete aus 20 Ländern teil.